Drohnen im Wohngebiet
Ein komplexes Zusammenspiel aus EU-Recht und deutscher LuftVO. Was ist 2026 erlaubt und was verboten?
1. Deutsche LuftVO §21h (Das "Grundstücks-Verbot")
Unabhängig von der Drohnen-Klasse regelt die nationale Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) den Schutz der Privatsphäre.
- Grundregel: Der Betrieb von Drohnen über Wohngrundstücken ist verboten, wenn der Eigentümer (oder Nutzungsberechtigte) nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
- Ausnahme (Hobby): Drohnen unter 250g ohne Kamera (oder ohne Sensor zur Datenerfassung).
- Ausnahme (Profi): Überflug in 100-120m Höhe ist erlaubt, wenn:
- Der Überflug betrieblich zwingend notwendig ist.
- Lärmschutz und Privatsphäre gewahrt bleiben.
- Die Flugzeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr liegt.
- (Gilt oft für Vermessung, Inspektion, Medienproduktion bei Unzumutbarkeit der Genehmigungseinholung).
2. EU-Drohnenverordnung (Die "Gebiets-Regel")
Die EU-Verordnung regelt, wie nah man an unbeteiligte Personen und Wohngebiete heranfliegen darf, basierend auf der Drohnen-Klasse.
OPEN A1 (C0, C1 < 900g)
Erlaubt im Wohngebiet.
Kein pauschaler Mindestabstand zu Wohngebieten. Überflug von unbeteiligten Personen vermeiden.
(Beachte weiterhin LuftVO §21h für Grundstücke!)
OPEN A2 (C2 < 4kg)
Erlaubt im Wohngebiet (mit Fernpilotenzeugnis).
Kein pauschaler Mindestabstand zu Wohngebieten. Mindestabstand zu Personen: 30m (bzw. 5m im Low-Speed-Modus).
(Beachte weiterhin LuftVO §21h für Grundstücke!)
OPEN A3 (C3, C4 & Legacy > 250g)
VERBOTEN im Wohngebiet.
Es muss zwingend ein seitlicher Mindestabstand von 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten eingehalten werden.
Dies betrifft viele ältere Bestandsdrohnen (z.B. Phantom 4, Mavic 2) ohne C-Klassifizierung über 250g.
Bestandsdrohnen (Legacy) in 2026
Seit dem 01.01.2024 sind die Übergangsregeln ausgelaufen. Für Drohnen ohne C-Klassifizierung gilt:
- Unter 250g (z.B. Mavic Mini 1): Dürfen in OPEN A1 fliegen (wie C0). Wohngebiet möglich.
- Über 250g (z.B. Mavic 2 Pro): Dürfen NUR noch in OPEN A3 fliegen. 150m Abstand zu Wohngebieten ist Pflicht. Ein Flug im Wohngebiet ist damit legal nicht mehr möglich (außer in der Specific Category).
Zusammenfassung für Auftraggeber
Wenn Sie Drohnenaufnahmen in einem Wohngebiet benötigen, stellen wir sicher:
- Wir nutzen zertifizierte Drohnen (C0/C1/C2) oder leichte Bestandsdrohnen (<250g), die im Gebiet fliegen dürfen.
- Wir holen die Erlaubnis der Grundstückseigentümer ein, über die wir direkt fliegen, ODER:
- Wir nutzen bei gewerblicher Notwendigkeit die Ausnahme für 100m+ Überflüge unter Wahrung der Privatsphäre.
Quick Check 2026
- Darf man im Wohngebiet fliegen?
- Ja, aber nur mit C0, C1 oder C2 (mit A2-Lizenz) Drohnen.
- Darf man über mein Haus fliegen?
- Nein, nur mit Ihrer Zustimmung (Ausnahme: >100m Höhe bei Profi-Einsatz).
- Alte Drohnen (>250g)
- Müssen 150m Abstand zu Wohngebieten halten (Kategorie A3).
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